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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Anfragen über den Online-Konfigurator unter

https://fensterwerke3.de/

betrieben von

Fensterwerke³ GmbH
Auf der Höhe 9
78224 Singen
E-Mail: info@fensterwerke3.de
Telefonnummer: 07731 1690280

- im Folgenden: Anbieter -

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten nach ihrer Einbeziehung für alle Verträge über die Lieferung von Waren, insbesondere individuell angefertigter Fenster und Sonnenschutzsysteme, die auf Grundlage eines vom Anbieter per E-Mail übermittelten Angebots geschlossen werden. Die AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

2. Kein Online-Shop, Konfigurator nur zur Anfrage

(1) Der auf der Website bereitgestellte Konfigurator dient ausschließlich der unverbindlichen Spezifikation der gewünschten Produkte und der Übermittlung einer Anfrage an den Anbieter. Im Konfigurator werden keine Preise angezeigt; ein Vertragsschluss findet dort nicht statt.

(2) Die im Konfigurator erzeugten Darstellungen (z. B. Maße, Öffnungsarten, Griffpositionen) sind schematisch und nicht maßstabsgetreu; sie dienen der Veranschaulichung. Aus ihnen lassen sich keine Beschaffenheitsgarantien ableiten.

3. Angebot und Vertragsschluss

(1) Nach Prüfung der Anfrage erstellt der Anbieter ein Angebot in Textform (z. B. E-Mail) mit Leistungsbeschreibung, Preis, Lieferkonditionen und Zahlungsbedingungen.

(2) Sofern im Angebot nicht anders ausgewiesen, ist das Angebot 7 Tage ab Angebotsdatum gültig.

(3) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot innerhalb der Gültigkeitsfrist in Textform annimmt (z. B. E-Mail) und diese Annahme dem Anbieter zugeht. Der Anbieter kann die Annahme des Kunden in Textform bestätigen (Auftragsbestätigung).

(4) Änderungen nach Vertragsschluss (z. B. Maße, Ausführungen) bedürfen einer einvernehmlichen Anpassung von Preis, Lieferzeit und ggf. weiterer Bedingungen in Textform.

4. Preise, Zahlung

(1) Es gelten die im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Preise, inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer und zuzüglich ausgewiesener Versandkosten.

(2) Zahlung ausschließlich per Vorkasse. Der gesamte Kaufpreis ist mit Vertragsschluss sofort fällig. Produktion und Versand beginnen erst nach vollständigem Zahlungseingang.

(3) Bei Lieferungen außerhalb der Europäischen Union, insbesondere in die Schweiz, erfolgen Lieferungen – sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen – als steuerfreie Ausfuhrlieferung ohne deutsche Umsatzsteuer.

(4) Einfuhrabgaben, Zölle, Einfuhrumsatzsteuer, Verzollungs-, Bearbeitungs- sowie sonstige Importkosten im Bestimmungsland sind vom Kunden zu tragen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

(5) Soweit der Anbieter Einfuhrabgaben, Einfuhrumsatzsteuer, Verzollungs- oder sonstige Importkosten im Namen oder Interesse des Kunden verauslagt oder vorfinanziert, ist der Kunde verpflichtet, diese Kosten unverzüglich nach Rechnungsstellung zu erstatten. Der Anbieter ist berechtigt, zusätzlich angemessene Bearbeitungs- oder Kapitalbereitstellungsgebühren weiterzuberechnen, sofern diese durch den Verzollungs- oder Logistikprozess entstehen.

5. Individuelle Anfertigung, Prüfpflichten

(1) Die Waren werden nach den vom Kunden freigegebenen Spezifikationen individuell angefertigt. Der Kunde ist verpflichtet, die im Angebot ausgewiesenen Angaben (Maße, Ausführungen, Farben, Anschläge etc.) vor Annahme sorgfältig zu prüfen und freizugeben.

(2) Baurechtliche, statische und sonstige technische Eignung am Verwendungsort sind vom Kunden zu prüfen und sicherzustellen.

6. Lieferung und Selbstbelieferungsvorbehalt

(1) Die Lieferung erfolgt – soweit nicht abweichend im Angebot vereinbart – per Spedition frei Bordsteinkante an die vom Kunden angegebene Lieferadresse innerhalb der im Angebot genannten Lieferzeit ab vollständigem Zahlungseingang.

(2) Der Kunde sorgt für die Entladung und den Weitertransport ab Bordsteinkante sowie für ausreichende Helfer vor Ort.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware bei Anlieferung unverzüglich auf offensichtliche Transportschäden, Glasbruch, Beschädigungen sowie Vollständigkeit zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind unmittelbar bei Anlieferung gegenüber dem Fahrer bzw. der Spedition zu rügen und auf den Liefer- bzw. Frachtpapieren schriftlich zu vermerken.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Ablieferung auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Transportschäden, Glasbruch sowie sonstige erkennbare Abweichungen zu überprüfen. Verdeckte Mängel oder verdeckte Transportschäden, die trotz ordnungsgemäßer Untersuchung nicht unmittelbar erkennbar waren, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Lieferung, in Textform mitzuteilen. Der Meldung sind aussagekräftige Fotos der Beschädigung, der Verpackung sowie der betroffenen Ware beizufügen.

(5) Nach Weitertransport, unsachgemäßer Lagerung, Bearbeitung, Montage oder sonstiger Handhabung der Ware durch den Kunden oder Dritte können Transportschäden oder Glasbruch nicht mehr als bei Lieferung entstanden angesehen werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden bereits bei Gefahrübergang vorlag.

(6) Wird der Anbieter ohne eigenes Verschulden nicht rechtzeitig oder nicht richtig beliefert (kongruentes Deckungsgeschäft), ist er zum Rücktritt berechtigt. Bereits erbrachte Zahlungen werden unverzüglich erstattet. Zwingendes Verbraucherrecht bleibt unberührt.

(7) Mit der Bestellung verpflichtet sich der Kunde, die Lieferung im angegebenen Lieferzeitraum entgegenzunehmen. Änderungen des Liefertermins sind ausschließlich bis spätestens drei (3) Kalendertage nach Bestellabschluss schriftlich mitzuteilen. Sobald die Ware auf den LKW der Spedition verladen wurde, sind Änderungen des Liefertermins ausgeschlossen. Erfolgt die Annahme der Lieferung nicht fristgerecht aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde die hierdurch entstehenden Kosten, insbesondere für Lagerung, erneute Anlieferung oder Rücktransport.

(8) Erfolgt die Übergabe der Ware im Wege der Selbstabholung durch den Kunden oder einen vom Kunden beauftragten Dritten, ist der Kunde verpflichtet, die Ware bei Übergabe unverzüglich auf Vollständigkeit, sichtbare Mängel, Glasbruch sowie sonstige erkennbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind unmittelbar bei Übergabe schriftlich anzuzeigen.

(9) Mit Übergabe der Ware an den Kunden oder den vom Kunden beauftragten Dritten geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Kunden über; gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Vorschriften.

(10) Verdeckte Mängel oder Schäden, die trotz ordnungsgemäßer Kontrolle bei Übergabe nicht erkennbar waren, sind dem Anbieter unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von fünf (5) Kalendertagen nach Übergabe, in Textform mitzuteilen. Der Meldung sind aussagekräftige Fotos der Ware, der Verpackung sowie des geltend gemachten Schadens beizufügen.

(11) Nach Verladung, Weitertransport, Umlagerung, unsachgemäßer Lagerung, Bearbeitung oder Montage der Ware durch den Kunden oder Dritte können Glasbruch, Spannungsrisse, Beschädigungen oder sonstige Schäden nicht mehr als bei Übergabe entstanden angesehen werden, sofern der Kunde nicht nachweist, dass der Schaden bereits bei Gefahrübergang vorlag.

7. Eigentumsvorbehalt, Gefahrübergang

(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.

(2) Die Gefahr geht bei Lieferung an der Bordsteinkante auf den Kunden über; gegenüber Verbrauchern gilt die gesetzliche Regelung.

8. Gewährleistung

(1) Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte. Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Ablieferung; dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach Ziffer 9.

(2) Kaufleute trifft die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.

(3) Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäßen Transport, unsachgemäße Lagerung, fehlerhafte Montage, übermäßige Belastung oder sonstige nicht vom Anbieter zu vertretende Umstände entstehen.

(4) Glasbruch, Spannungsrisse, thermisch bedingte Glasrisse sowie Schäden infolge unsachgemäßer Lagerung, Verarbeitung, Montage, mechanischer Belastung, Verwindung oder sonstiger äußerer Einwirkungen begründen keinen Mangel, sofern nicht nachgewiesen wird, dass die Ursache bereits bei Gefahrübergang vorlag.

(5) Die Bearbeitung einer Reklamation sowie die Anforderung von Fotos, Unterlagen oder technischen Informationen stellen kein Anerkenntnis eines Mangels oder einer Einstandspflicht dar.

9. Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei übernommenen Garantien sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.

(2) Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.

10. Widerrufshinweis

Für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht. Sämtliche vom Anbieter gelieferten Fenster und Sonnenschutzsysteme sind Sonderanfertigungen.

11. Datenschutz

Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften. Näheres ergibt sich aus der auf der Website abrufbaren Datenschutzerklärung.

12. Schlussbestimmungen

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern mit gewöhnlichem Aufenthalt in der EU bleiben zwingende Verbraucherschutzvorschriften ihres Aufenthaltsstaates unberührt.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Anbieters.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.


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